NRW: Bildungsscheck 2.0
Zuschuss von 50 % der Fortbildungskosten erhalten – bis maximal 500 €
>Auch 2026 gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Fortbildungen fördern zu lassen –je nach Bundesland und Förderprogramm.
In Nordrhein-Westfalen kannst Du mit dem Bildungsscheck 2.0 einen Zuschuss von 50 % der Fortbildungskosten erhalten – bis maximal 500 €.
Wer kann die Förderung nutzen?
Du kannst den Bildungsscheck beantragen, wenn
Du in Nordrhein-Westfalen wohnst,
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € beträgt
(bei gemeinsam Veranlagten maximal 100.000 €) und
die Fortbildung zu Deiner aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit passt.
Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden.

So funktioniert’s
- Buche Deine Fortbildung bei logotrain.
- Melde Dich vor Beginn der Fortbildung im ESF-Onlineportal für den Bildungsscheck 2.0 an.
- Fortbildung besuchen und Rechnung bezahlen
Du erhältst von Logotrain Deine Rechnung (du musst persönlich der Rechnungsempfänger sein) und nach Abschluss der Fortbildung die erforderliche Teilnahmebestätigung.
Nach der Fortbildung reichst Du die erforderlichen Unterlagen ein.
Bis zu 500 € zurückerhalten
Das Land NRW erstattet Dir 50 % der Fortbildungskosten und maximal 500 €.
👉 Wichtig: Die Anmeldung im ESF-Onlineportal muss spätestens einen Tag vor Beginn der Fortbildung erfolgen.
Beispiel
- Fortbildungskosten: 690 €
- Förderung Bildungsscheck 2.0: 345 €
- Deine tatsächlichen Kosten: 345 €
👉 So kann sich Deine nächste Fortbildung bei logotrain gleich doppelt lohnen.
Hier gehts zum NRW Bildungsscheck Antragsportal
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten anderer Bundesländer findest Du weiter unten im Newsletter – vielleicht ist auch für Dich etwas Passendes dabei.
Wenn du Fragen zum Antrag hast, unterstützen wir dich gerne!