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Allgemeine Geschäftsbedingungen

logotrain - Fortbildungsinstitut für Sprachtherapie

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Fortbildungen, Seminare, Fortbildungsreihen und sonstige Veranstaltungen, die von logotrain angeboten werden. Sie gelten unabhängig davon, ob die Veranstaltung in Präsenz, online oder in einer kombinierten Form durchgeführt wird.

Abweichende Bedingungen der buchenden Person oder eines abweichenden Rechnungsempfängers gelten nur, wenn logotrain ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Ob die buchende Person als Verbraucher*in oder als Unternehmer*in handelt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über die Buchungsmaske auf der Internetseite von logotrain oder, sofern von logotrain angeboten, in Textform.

Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählte Fortbildung ab. Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Buchungs- oder Anmeldebestätigung von logotrain in Textform zustande. Die Rechnung kann zusammen mit dieser Bestätigung oder zu einem späteren Zeitpunkt versandt werden.

Kann logotrain die Anmeldung nicht annehmen, wird die buchende Person hierüber informiert. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.

3. Vertragspartner*in, teilnehmende Person und Firmenbuchung

Vertragspartner*in von logotrain ist grundsätzlich die Person, die die Anmeldung unter ihren persönlichen Daten absendet.

Soll eine andere natürliche oder juristische Person, insbesondere ein Arbeitgeber, eine Praxis oder eine Einrichtung, Vertragspartner*in werden, muss die Anmeldung ausdrücklich in deren Namen erfolgen. Die anmeldende Person versichert in diesem Fall, zur Abgabe der Anmeldung bevollmächtigt zu sein. Maßgeblich ist die Vertragsbestätigung von logotrain.

Ist die teilnehmende Person nicht mit der buchenden Person identisch, sind beide Personen bei der Anmeldung eindeutig anzugeben. Die buchende Person stellt sicher, dass die teilnehmende Person über die für sie geltenden Veranstaltungsbedingungen informiert wird.

4. Abweichende Rechnungsadresse und Zahlungspflicht

Die Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse oder eines abweichenden Rechnungsempfängers führt nicht zu einem Wechsel des Vertragspartners.

Sofern logotrain nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass der abweichende Rechnungsempfänger selbst Vertragspartner geworden ist, bleibt die buchende Person zur Zahlung der vollständigen Teilnahmegebühr verpflichtet.

Zahlt ein angegebener Arbeitgeber, eine Praxis, eine Einrichtung oder ein sonstiger Dritter die Rechnung nicht oder nicht vollständig, kann logotrain den offenen Betrag von der buchenden Person verlangen.

5. Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen

Inhalt, Termin, Dauer, Durchführungsform, Veranstaltungsort, Teilnahmegebühr und gegebenenfalls fachliche Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung.

Die teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, vor der Buchung zu prüfen, ob sie die angegebenen fachlichen, persönlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt.

Von logotrain bereitgestellte Seminarunterlagen und eine Teilnahmebescheinigung sind nur geschuldet, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen ist. Verpflegung, Übernachtung, Anreise und sonstige Nebenleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind.

6. Teilnahmegebühr, Rechnung und Fälligkeit

Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis. Die Preisangabe enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Sofern die Leistung umsatzsteuerbefreit ist, wird dies auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.

Die Rechnung wird grundsätzlich elektronisch an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse oder an den angegebenen Rechnungsempfänger übermittelt.

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung sofort fällig sein.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. logotrain kann die Teilnahme bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen verweigern, wenn die buchende Person zuvor erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde und die Verweigerung unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.

7. Rabatte, Aktionscodes und Gutscheine

Rabatte, Aktionscodes und Gutscheine können nur innerhalb des jeweils angegebenen Gültigkeitszeitraums und zu den Bedingungen der jeweiligen Aktion eingelöst werden.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist je Buchung nur ein Rabatt, Aktionscode oder Gutschein einlösbar. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Buchungen sowie eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.

Bei einer berechtigten Stornierung oder Rückabwicklung wird höchstens der tatsächlich gezahlte Betrag erstattet. Ein verbrauchter Rabattvorteil wird nicht in Geld ausgezahlt.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen

Verbraucher*innen steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs informiert logotrain gesondert in einer Widerrufsbelehrung. Ein Muster-Widerrufsformular wird ebenfalls gesondert bereitgestellt.

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht unabhängig von den nachfolgenden vertraglichen Rücktritts- und Stornierungsregelungen.

9. Rücktritt und Stornierung durch die buchende Person

Eine Abmeldung von einer gebuchten Fortbildung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem die Abmeldung bei logotrain eingeht.

Bei einer Abmeldung durch die buchende Person fallen folgende Stornokosten an:

  • Geht die Abmeldung mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei logotrain ein, wird eine Bearbeitungs- und Stornopauschale in Höhe von 35,00 € berechnet.
  • Geht die Abmeldung weniger als vier Wochen, jedoch mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei logotrain ein, werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.
  • Geht die Abmeldung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei logotrain ein oder erscheint die teilnehmende Person nicht zur Fortbildung, wird die vollständige Teilnahmegebühr berechnet.

Der buchenden Person bleibt in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass logotrain kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweils verlangte Pauschale entstanden ist.

Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbraucher*innen bleibt von diesen Regelungen unberührt. 

10. Ersatzperson und Umbuchung

Anstelle einer Abmeldung kann bis zum Beginn der Fortbildung eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern diese die für die Fortbildung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Für die Benennung einer Ersatzperson fallen keine Stornokosten an.

Eine einmalige Umbuchung auf eine andere Fortbildung kann nach vorheriger Abstimmung mit logotrain kostenfrei erfolgen, sofern in der gewünschten Fortbildung ein freier Platz verfügbar ist. Bei einer Umbuchung auf eine teurere Fortbildung ist der Preisunterschied zu zahlen. Die Behandlung eines Preisunterschieds bei einer Umbuchung auf eine günstigere Fortbildung richtet sich nach der mit logotrain getroffenen Vereinbarung.

Nach einer Umbuchung ist eine weitere kostenfreie Umbuchung ausgeschlossen. Bei einer späteren Abmeldung werden die Stornokosten nach dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin berechnet.

 

11. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch logotrain

logotrain ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die dozierende Person kurzfristig ausfällt und kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht, der Veranstaltungsort nicht nutzbar ist, erhebliche technische Störungen eine ordnungsgemäße Durchführung verhindern oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

logotrain informiert die betroffenen Personen so früh wie möglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Im gegenseitigen Einvernehmen kann stattdessen eine Umbuchung oder Gutschrift erfolgen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Betreuungs- oder Verdienstausfallkosten, richten sich nach den Haftungsregelungen in Ziffer 18.

12. Änderungen der Veranstaltung

logotrain darf notwendige und zumutbare Änderungen des organisatorischen Ablaufs vornehmen, sofern der Gesamtcharakter, die fachliche Qualität und das wesentliche Lernziel der Veranstaltung erhalten bleiben.

Hierzu können insbesondere ein Wechsel der dozierenden Person bei vergleichbarer Qualifikation, eine Änderung der Themenreihenfolge, geringfügige Änderungen der Seminarzeiten oder ein Wechsel des Veranstaltungsorts innerhalb eines zumutbaren räumlichen Umfelds gehören.

Eine gebuchte Präsenzveranstaltung wird nicht ohne Zustimmung der buchenden Person in eine reine Onlineveranstaltung umgewandelt. Ist eine Durchführung in der gebuchten Form nicht möglich und wird keine Einigung erzielt, gelten die Regelungen zur Absage nach Ziffer 11.

13. Besondere Bedingungen für Online-Fortbildungen

Die teilnehmende Person stellt auf eigene Kosten die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit. Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine stabile Internetverbindung, aktuelle Software, Lautsprecher oder Kopfhörer sowie - soweit für die Veranstaltung erforderlich - Mikrofon und Kamera.

Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Teilnahme mehrerer Personen über einen einzelnen Zugang ist nur mit vorheriger Zustimmung von logotrain zulässig.

Technische Störungen im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Wiederholung. Bei erheblichen technischen Störungen im Verantwortungsbereich von logotrain wird eine angemessene Ersatzleistung angeboten, beispielsweise ein Ersatztermin, eine Aufzeichnung, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, oder eine anteilige Erstattung.

Eigene Ton-, Bild-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen der Veranstaltung sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von logotrain und der betroffenen Personen nicht gestattet.

14. Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und Fortbildungsreihen

Teilnahmebescheinigungen werden grundsätzlich nur für tatsächlich besuchte Veranstaltungen und auf Grundlage der bei logotrain hinterlegten persönlichen Daten ausgestellt.

Für Zertifikate, Fachtherapeut*innenabschlüsse und mehrteilige Fortbildungsreihen gelten zusätzlich die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Voraussetzungen. Hierzu können insbesondere eine vollständige Anwesenheit, die Teilnahme an bestimmten Modulen, Supervisionen, Leistungsnachweise oder Abschlussleistungen gehören.

Ein Anspruch auf ein Zertifikat entsteht erst nach vollständiger Erfüllung aller bekannt gegebenen Voraussetzungen. Ein Anspruch auf einen kostenfreien zusätzlichen Nachholtermin besteht nicht.

Müssen Bescheinigungen oder Zertifikate aufgrund fehlerhafter Angaben der teilnehmenden Person neu ausgestellt werden, kann logotrain eine zuvor mitgeteilte angemessene Bearbeitungs- und Versandpauschale verlangen.

15. Verhalten und Ausschluss von der Teilnahme

Die teilnehmenden Personen haben die Rechte der Dozent*innen, anderer Teilnehmer*innen und des Veranstalters zu achten und dürfen den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, diskriminierendem oder übergriffigem Verhalten, unerlaubten Aufzeichnungen, missbräuchlicher Weitergabe von Zugangsdaten oder sonstigen schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann logotrain die betreffende Person nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Fortsetzung der Teilnahme aufgrund der Schwere des Verhaltens unzumutbar ist.

Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Nachholung. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

16. Seminarunterlagen und Urheberrechte

Skripte, Präsentationen, Videos, Arbeitsblätter, Abbildungen und sonstige von logotrain oder den Dozent*innen bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschließlich von der gebuchten Person für eigene berufliche Lern- und Anwendungszwecke genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist insbesondere die Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung über den gesetzlich erlaubten Umfang hinaus, Einstellung in Intranets oder Lernplattformen, Verwendung für eigene Fortbildungen oder sonstige gewerbliche Verwertung nicht gestattet.

Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

17. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen durch logotrain

Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer*innen erkennbar sind, werden nur angefertigt, verarbeitet oder veröffentlicht, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder eine gesonderte, freiwillige Einwilligung eingeholt wurde.

Die Teilnahme an einer Fortbildung wird nicht davon abhängig gemacht, dass eine Einwilligung in Werbeaufnahmen erteilt wird, sofern die Aufnahme nicht ausnahmsweise zwingender Bestandteil der ausdrücklich beschriebenen Veranstaltung ist.

18. Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet logotrain nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen regelmäßig vertrauen dürfen.

Im Übrigen ist eine Haftung von logotrain für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreterinnen, Beschäftigten, Dozentinnen und sonstigen Erfüllungsgehilfen von logotrain.

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, haftet logotrain ebenfalls nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

 19. Fachliche Verantwortung

Die Fortbildungen von logotrain dienen der Vermittlung und Vertiefung beruflicher Fachkenntnisse. Die Teilnehmer*innen entscheiden eigenverantwortlich über die Anwendung der vermittelten Inhalte in ihrer beruflichen Praxis und haben dabei die jeweils geltenden fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Ein bestimmter therapeutischer, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist mit der Teilnahme nicht verbunden.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die auf der Internetseite von logotrain abrufbare Datenschutzerklärung.

21. Verbraucherstreitbeilegung

logotrain ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucher*innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von logotrain Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

23. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.