Brandenburg Bildungsscheck für Beschäftigte
Wie hoch ist die Förderung?
Brandenburg übernimmt 60 % der förderfähigen Kosten.
Die Förderung muss mindestens 500 € betragen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Wer kann die Förderung nutzen?
Gefördert werden Beschäftigte,
- mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder
- mit einem Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung in Brandenburg.
Selbstständige und Freiberufler*innen können nicht den persönlichen Bildungsscheck nutzen, können aber gegebenenfalls über die Unternehmensförderung der Weiterbildungsrichtlinie gefördert werden.
Was wird gefördert?
Berufliche Fortbildungen nach individuellem beruflichem Bedarf.
Nicht gefördert werden unter anderem Ausbildung, Studium, Umschulung und klassische Aufstiegsfortbildungen.
So funktioniert’s
- Suche Dir eine passende Fortbildung aus.
- Melde Dich noch nicht verbindlich an.
- Stelle Deinen Förderantrag über das Kundenportal der ILB.
- Warte die weitere Bearbeitung durch die ILB ab.
- Buche anschließend Deine Fortbildung entsprechend den Förderbedingungen.
Besonders wichtig
Eine Fortbildung ist nicht förderfähig, wenn sie bei Antragstellung bereits begonnen hat oder wenn Du Dich bereits verbindlich angemeldet bzw. einen Fortbildungsvertrag abgeschlossen hast.
Die aktuelle Richtlinie läuft bis 30. Juni 2027.

Wichtig: Förderbedingungen, verfügbare Mittel und Antragsfristen können sich ändern. Bitte prüfe die aktuellen Voraussetzungen bei der zuständigen Förderstelle, bevor Du Deine Fortbildung verbindlich buchst.