Nordrhein-Westfalen Bildungsscheck 2.0
Wie hoch ist die Förderung?
Mit dem Bildungsscheck 2.0 erhältst Du 50 % der Kursgebühr, maximal 500 €.
Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden.
Wer kann die Förderung nutzen?
Du kannst den Bildungsscheck beantragen, wenn
- Du in Nordrhein-Westfalen wohnst,
- Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € beträgt,
- bei gemeinsamer Veranlagung maximal 100.000 €,
- Deine Fortbildung einen Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit hat und
- Du keine andere öffentliche finanzielle Förderung für diese Fortbildung erhältst.
Als Einkommensnachweis benötigst Du einen höchstens zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid.
Was wird gefördert?
Berufsbezogene Fortbildungen, mit denen Du Deine beruflichen Kompetenzen erweiterst.
So funktioniert’s
- Wähle Deine Fortbildung bei logotrain aus.
- Registriere Dich im ESF-Onlineportal.
- Melde Deine geplante Fortbildung dort spätestens einen Tag vor Beginn an.
- Besuche die Fortbildung und bezahle die Rechnung zunächst vollständig.
- Lass Dir die erforderliche Teilnahmebestätigung ausstellen.
- Lade nach Abschluss Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid im Portal hoch.
- Nach Prüfung erhältst Du 50 % der förderfähigen Kursgebühr, maximal 500 €, auf Dein Konto zurück.
Frist
Die Fortbildung muss im ESF-Portal mindestens einen Tag vor Beginn angemeldet sein.
Bildungsscheck beantragen: Direkt zum ESF-Onlineportal NRW Weitere Informationen:

Wichtig: Förderbedingungen, verfügbare Mittel und Antragsfristen können sich ändern. Bitte prüfe die aktuellen Voraussetzungen bei der zuständigen Förderstelle, bevor Du Deine Fortbildung verbindlich buchst.