Bildungsscheck 2.0 NRW: Förderung für Deine Fortbildung
Voraussetzungen und Antrag im Überblick
>Nordrhein-Westfalen Bildungsscheck 2.0
Wie hoch ist die Förderung?
Mit dem Bildungsscheck 2.0 erhältst Du 50 % der Kursgebühr, maximal 500 €.
Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden.
Wer kann die Förderung nutzen?
Du kannst den Bildungsscheck beantragen, wenn
- Du in Nordrhein-Westfalen wohnst,
- Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € beträgt,
- bei gemeinsamer Veranlagung maximal 100.000 €,
- Deine Fortbildung einen Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit hat und
- Du keine andere öffentliche finanzielle Förderung für diese Fortbildung erhältst.
Als Einkommensnachweis benötigst Du einen höchstens zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid.

Was wird gefördert?
Berufsbezogene Fortbildungen, mit denen Du Deine beruflichen Kompetenzen erweiterst. Ob Dein Kurs förderfähig ist, prüfst Du anhand der aktuellen Programmbedingungen.
So funktioniert’s
- Prüfe die Voraussetzungen vor Deiner verbindlichen Buchung.
- Registriere Dich im ESF-Onlineportal NRW und melde Deine Weiterbildung dort spätestens am Tag vor Kursbeginn an.
- Nimm an der Fortbildung teil und bezahle die Rechnung zunächst vollständig. Die Rechnung muss auf Deinen persönlichen Namen ausgestellt sein.
- Lass Dir die Teilnahme auf dem vorgesehenen Formular aus dem Portal bestätigen.
- Lade nach Abschluss Teilnahmebestätigung, Rechnung und Einkommensteuerbescheid hoch und stelle den Antrag.
- Bei positiver Förderentscheidung wird Dir der Zuschuss ausgezahlt.
Rechenbeispiel: Bei einer förderfähigen Kursgebühr von 690 € beträgt ein Zuschuss von 50 % insgesamt 345 €. Dein Eigenanteil liegt dann bei 345 €.
Wichtig: Förderbedingungen, verfügbare Mittel und Antragsfristen können sich ändern. Bitte prüfe die aktuellen Voraussetzungen bei der zuständigen Förderstelle, bevor Du Deine Fortbildung verbindlich buchst.