logotrain - Fortbildungsinstitut für Logopädie

Mit welchen Zuschüssen für Förderungen in Logopädie und Sprachtherapie können Sie rechnen?

Überblick über Fördermöglichkeiten von beruflichen Weiterbildungen in Logopädie und Sprachtherapie

1. Zuschüsse durch das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW

Wer kann einen individuellen Bildungsscheck zur Förderung einer Weiterbildung erhalten?

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die die Förderkonditionen erfüllen.

Folgende Förderkonditionen gelten ab dem 01.04.2020:

Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.

Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde).

Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro. 

Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch:
- den Einkommenssteuerbescheid oder
- eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht. 

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.

Wie hoch ist der Bildungsscheck für Weiterbildungen?
Mit dem Bildungsscheck bekommt man jährlich einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten (max 500 Euro). 

Wer bekommt den Bildungsscheck für Fortbildungen?
Menschen mit Migrationshintergrund, Berufsrückkehrende, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätige, Ältere ab 50 Jahren und atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche) können jährlich einen Bildungsscheck  individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen. 

Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen.

Wo kann man den Bildungsscheck NRW beantragen?
Den Bildungsschecks beantragt man über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Er kann dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung.

Beratungsstellen, die den Bildungsscheck NRW ausstellen

INFO-TELEFON zur Förderung beruflicher Weiterbildung in NRW:
Tel. 0211 837-1929
Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr.

Unsere förderfähigen Logopädie- und Sprachtherapie-Fortbildungen

2. Bundesweite Förderungen

Förderung mit dem Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
  • Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Nutzen Sie einen Vorab-Check – er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein bekommen können. Alle weiteren Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie in der FAQ-Liste.

Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Mit der Beratungsstellensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen – informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob Ihr Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie akzeptiert.

Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. Sie können jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.


Förderung durch den Weiterbildungsbonus

Die Freie Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit und der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützen mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus" gezielt kleine und mittelständische Unternehmen und deren Beschäftigte.

Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) sowie Selbstständige .

Schwerpunkte der Förderung: 
Geringqualifizierte
Beschäftigte mit Migrationshintergrund
Beschäftigte in Elternzeit / Alleinerziehende
Existenzgründer*innen

Förderziel: Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Förderkonditionen: Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Förderhöhe: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €. Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125,- € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das jobcenter.

Antragssteller: Beschäftigte oder Unternehmen in Absprache mit deren Beschäftigten sowie Selbstständige 

Hinweise: 
Die Unterlagen sollten uns vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie in Unternehmen der öffentlichen Hand.

Hier die hamburger Förderung für eine Logopädiefortbildung beantragen

3. Bundesweite Förderdatenbank für berufliche Fortbildungen

Unter www.foerderdatenbank.de finden Sie weitere Fördermöglichkeiten z.B. speziell auf Ihr Bundesland und Ihre berufliche Situation bezogen. Einige Bundesländer verfügen über spezielle Förderprogramme.

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