Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die die Förderkonditionen erfüllen.
Folgende Förderkonditionen gelten ab dem 01.04.2020:
Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden. Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde). Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) muss mehr als 20.000 Euro sowie nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen die Einkommensgrenzen mehr als 40.000 Euro sowie nicht mehr als 80.000 Euro. Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch: - den Einkommenssteuerbescheid oder - eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder - eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
Wie hoch ist der Bildungsscheck?
Mit dem Bildungsscheck bekommt man jährlich einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten (max 500 Euro).
Wer bekommt den Bildungsscheck?
Menschen mit Migrationshintergrund, Berufsrückkehrende, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätige, Ältere ab 50 Jahren und atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20 Stunden/Woche) können jährlich einen Bildungsscheck individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen. Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen.
Wo kann man den Bildungsscheck beantragen?
Den Bildungsschecks beantragt man über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Er kann dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung.
Hier der Link zu den Beratungsstellen, die den Bildungsscheck NRW ausstellen:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/beratungsstellensuche
INFO-TELEFON zur beruflichen Weiterbildung NRW:
Tel. 0211 837-1929 Erreichbar montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr.
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn
Nutzen Sie einen Vorab-Check – er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein bekommen können. Alle weiteren Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie in der FAQ-Liste.
Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Mit der Beratungsstellensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen – informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob Ihr Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie akzeptiert.
Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. Sie können jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Die Freie Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit und der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützen mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus" gezielt kleine und mittelständische Unternehmen und deren Beschäftigte.
Zielgruppe Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) sowie Selbstständige .
Schwerpunkte • Geringqualifizierte • Beschäftigte mit Migrationshintergrund • Beschäftigte in Elternzeit / Alleinerziehende • Existenzgründer*innen
Förderziel Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.
Förderkonditionen Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.
Förderhöhe Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €. Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125,- € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das jobcenter.
Antragssteller Beschäftigte oder Unternehmen in Absprache mit deren Beschäftigten sowie Selbstständige
Hinweise • Die Unterlagen sollten uns vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen. • Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie in Unternehmen der öffentlichen Hand.
Hier der Link zum Antragsverfahren:
https://www.weiterbildungsbonus.net/antragsverfahren
Unter www.foerderdatenbank.de finden Sie weitere Fördermöglichkeiten z.B. speziell auf Ihr Bundesland und Ihre berufliche Situation bezogen. Einige Bundesländer verfügen über spezielle Förderprogramme.