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Mit welchen Zuschüssen für Förderungen in Logopädie und Sprachtherapie können Sie rechnen?

Überblick über Fördermöglichkeiten von beruflichen Weiterbildungen in Logopädie und Sprachtherapie

Zuschüsse durch das Sonderprogramm Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW, ein Programm der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zur Förderung beruflicher Weiterbildung, ist seit dem 30. Juni 2024 eingestellt. Sämtliche bisher ausgestellte Schecks behalten jedoch ihre Gültigkeit und können eingelöst werden.

Neue finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung in NRW

Nachfolge des Bildungsschecks 2.0 im Laufe des Jahres 2025 geplant

Seit 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung gefördert. Da die Mittelzuweisungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) an Nordrhein-Westfalen geringer ausfallen als in der Vergangenheit, waren Umschichtungen nicht zu vermeiden, so dass der betriebliche Bildungsscheck Ende 2023 eingestellt werden musste. Der individuelle Bildungsscheck musste dann zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt werden. Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit geringerem Einkommen anzubieten. Die geplante Förderung ist noch in der Vorbereitung. Die Förderung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung stehen.

Den aktuellen Stand hierzu finden Sie auf dem Weiterbildungsportal NRW: https://www.weiterbildung.nrw.de/news/neue-finanzielle-foerderung-der-beruflichen-weiterbildung-in-nrw

Förderung durch den Weiterbildungsbonus in Hamburg

Die Freie Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit und der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützen mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus" gezielt kleine und mittelständische Unternehmen und deren Beschäftigte.

Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) sowie Selbstständige .

Schwerpunkte der Förderung: 
Geringqualifizierte
Beschäftigte mit Migrationshintergrund
Beschäftigte in Elternzeit / Alleinerziehende
Existenzgründer*innen

Förderziel: Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Förderkonditionen: Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Förderhöhe: Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €. Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125,- € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das jobcenter.

Antragssteller: Beschäftigte oder Unternehmen in Absprache mit deren Beschäftigten sowie Selbstständige 

Hinweise: 
Die Unterlagen sollten uns vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.
Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie an Unternehmen der öffentlichen Hand.

Hier die hamburger Förderung für eine Logopädiefortbildung beantragen

Bundesweite Förderdatenbank für berufliche Fortbildungen

Unter www.foerderdatenbank.de finden Sie weitere Fördermöglichkeiten z.B. speziell auf Ihr Bundesland und Ihre berufliche Situation bezogen. Einige Bundesländer verfügen über spezielle Förderprogramme.

Unsere förderfähigen Logopädie- und Sprachtherapie-Fortbildungen